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HU (Hauptuntersuchung) / AU (Abgasuntersuchung)

HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung)

Mit einem guten Gefühl zur Prüfung

HU (Hauptuntersuchung) + AU (Abgasuntersuchung) sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Falls Arbeiten am Auto erforderlich sind, bringen wir das gern sofort in Ordnung. So ersparen Sie sich eine mögliche Nachuntersuchung. Für die HU kommt ein Sachverständiger der Prüforganisation TÜV, DEKRA oder GTÜ direkt in unsere Autohäuser.

Vereinbaren Sie einfach mit unserem Service-Personal einen Termin zur nächsten Überprüfung und wir kümmern uns dann um Ihr bestes Stück.

Allgemeine Informationen für Sie:

Die Hauptuntersuchung ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Sie wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols vom TÜV als ausführender Organisation wurde und wird die HU umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist dabei genau festgelegt.

Die Abgasuntersuchung war in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen nach StVZO. Seit 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Durch die AU soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.

Hinweise:

Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:

  • PKW bei Erstzulassung: 36 Monate
  • PKW ab der zweiten HU: 24 Monate
  • Taxis und Mietwagen: 12 Monate
  • Motorräder/Leichtkrafträder: 24 Monate
  • Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg: 36 Monate
  • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger: 24 Monate*
  • Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 12 Monate*
  • LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 24 Monate
  • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 12 Monate*
  • Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze): 12 Monate*

*Folgende Fahrzeugarten können leider in unseren ŠKODA-Autohäusern aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht geprüft werden.

So erkennen Sie, wann Sie zur Hauptuntersuchung erscheinen müssen:

*Hier wird das Jahr zur HU-Prüfung festgehalten!

*²Hier wird der Monat zur HU-Prüfung festgehalten!
(immer die Zahl, die senkrecht über dem Jahr steht)

Bei diesem Beispiel müssten Sie somit im Dezember 2011 zur HU-Prüfung erscheinen.

Vereinbaren Sie einfach mit unserem Service-Personal einen Termin zur nächsten Überprüfung.

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